Demo mit fiktiven Daten. Lodemark (in Gründung). Helsinki, Finnland. Zurück zu lodemark.eu
Fiktives Beispiel

Reconnaissance drone

Version 4
186 Teile · 50.911 € an KomponentenEntwurfBedingungen

Ergebnis nach SAFE

27,5 bis 30,9 %
Auf Grundlage der eingegebenen Daten machen Komponenten mit Ursprung außerhalb der Union, der dem EWR angehörenden EFTA-Staaten und der Ukraine zwischen 27,5 % und 30,9 % der geschätzten Kosten der Komponenten des Endprodukts aus. Die Obergrenze nach der SAFE-Verordnung beträgt 35 %.
Eine Komponente hat einen markierten Ursprung
Warum eine Prüfung erforderlich ist
  1. Ursprung der Komponente Fibre-optic gyroscope FOG-60B: Belarus. Dieser Ursprung steht auf der eingestellten Liste für den Satz zu den Sicherheitsinteressen in Artikel 16 Absatz 10; diese Beurteilung trifft der Kunde.
  2. Ursprung unbekannt bei 7 Komponenten (3,4 % der Kosten der Komponenten). Lieferanten anfragen
Dieses Ergebnis steht im Überblick.
Wie dieses Ergebnis zustande kommt
SAFE · Artikel 16 Absatz 10 · OBERGRENZE 35 %
Obergrenze 35 %
Markiert 2,0 %
Zählt als europäisch 69,1 %Zählt nicht 27,5 bis 30,9 %

Im ungünstigsten Fall liegt 30,9 % 4,1 Prozentpunkte unter der Obergrenze.

EU 58,1 %EWR-EFTA 7,7 %Ukraine 3,3 %Ursprung fehlt 3,4 %Kanada 4,7 %Außerhalb 20,8 %Markierter Ursprung 2,0 %
Nachweise hinter den Ursprüngen
A Amtliches Dokument 21,0 %B Lieferantenerklärung mit Nachweis 63,8 %C Nur eine Angabe 11,9 %D Unbekannt 3,4 %

Woher die Kosten kommen

Zählt als europäisch69,1 % · 35.196 €EU, EWR-EFTA, UkraineNoch nicht bekannt3,4 % · 1.712 €Außerhalb25,5 % · 13.003 €Kanada, andere LänderMarkierter Ursprung2,0 % · 1.000 €
Die größten Kosten von außerhalb
TeilHergestellt inKostenAnteil
Gimbal assemblySchweiz 2.500 €4,9 %
Mission computerKanada 2.400 €4,7 %
Motors ×4China 2.200 €4,3 %
Fibre-optic gyroscope FOG-60BBelarus Markiert1.000 €2,0 %
VS-IMU-9Deutschland oder China Strittig

Die größten Zeilen, die nach SAFE nicht zählen. Sie entscheiden, ob und was Sie ändern. Alle Zeilen außerhalb der europäischen Ländergruppe

Dies ist keine Entscheidung über die Förderfähigkeit. Darüber entscheidet allein der öffentliche Auftraggeber oder der Fördermittelgeber. Sie unterzeichnen Ihre Erklärung selbst. Lodemark zeigt die Berechnung und die Nachweise, auf denen sie beruht.

Regelwerk: Verordnung (EU) 2025/1106 des Rates (SAFE), Artikel 16 Absatz 10, Stand 12. Oktober 2026. Noch nicht von Fachleuten geprüft.