Demo mit fiktiven Daten. Lodemark (in Gründung). Helsinki, Finnland. Zurück zu lodemark.eu
Fiktives Beispiel

Survey drone

Version 1
71 Teile · 25.341 € an KomponentenEntwurfBedingungen

Ergebnis nach SAFE

21,0 bis 26,9 %
Auf Grundlage der eingegebenen Daten machen Komponenten mit Ursprung außerhalb der Union, der dem EWR angehörenden EFTA-Staaten und der Ukraine zwischen 21,0 % und 26,9 % der geschätzten Kosten der Komponenten des Endprodukts aus. Die Obergrenze nach der SAFE-Verordnung beträgt 35 %.
Eine Komponente hat einen markierten Ursprung
Warum eine Prüfung erforderlich ist
  1. Ursprung der Komponente Fibre-optic gyroscope FOG-60B: Belarus. Dieser Ursprung steht auf der eingestellten Liste für den Satz zu den Sicherheitsinteressen in Artikel 16 Absatz 10; diese Beurteilung trifft der Kunde.
  2. Noch nicht beantwortet: Sicherheits- und Verteidigungsinteressen.
  3. Ursprung unbekannt bei 3 Komponenten (5,9 % der Kosten der Komponenten). Lieferanten anfragen
Dieses Ergebnis steht im Überblick.
Wie dieses Ergebnis zustande kommt
SAFE · Artikel 16 Absatz 10 · OBERGRENZE 35 %
Obergrenze 35 %
Markiert 3,9 %
Zählt als europäisch 73,1 %Zählt nicht 21,0 bis 26,9 %

Im ungünstigsten Fall liegt 26,9 % 8,1 Prozentpunkte unter der Obergrenze.

EU 51,0 %EWR-EFTA 15,4 %Ukraine 6,7 %Ursprung fehlt 5,9 %Kanada 9,5 %Außerhalb 7,6 %Markierter Ursprung 3,9 %
Nachweise hinter den Ursprüngen
A Amtliches Dokument 7,7 %B Lieferantenerklärung mit Nachweis 65,8 %C Nur eine Angabe 20,6 %D Unbekannt 5,9 %

Automatisch übernommen, kann das Ergebnis nicht ändern: 1,6 % der Kosten der Komponenten Ansehen

Woher die Kosten kommen

Zählt als europäisch73,1 % · 18.529 €EU, EWR-EFTA, UkraineNoch nicht bekannt5,9 % · 1.489 €Außerhalb17,1 % · 4.323 €Kanada, andere LänderMarkierter Ursprung3,9 % · 1.000 €
Die größten Kosten von außerhalb
TeilHergestellt inKostenAnteil
Mission computerKanada 2.400 €9,5 %
Fibre-optic gyroscope FOG-60BBelarus Markiert1.000 €3,9 %
GNSS receiverTaiwan 900 €3,6 %

Die größten Zeilen, die nach SAFE nicht zählen. Sie entscheiden, ob und was Sie ändern. Alle Zeilen außerhalb der europäischen Ländergruppe

Dies ist keine Entscheidung über die Förderfähigkeit. Darüber entscheidet allein der öffentliche Auftraggeber oder der Fördermittelgeber. Sie unterzeichnen Ihre Erklärung selbst. Lodemark zeigt die Berechnung und die Nachweise, auf denen sie beruht.

Regelwerk: Verordnung (EU) 2025/1106 des Rates (SAFE), Artikel 16 Absatz 10, Stand 12. Oktober 2026. Noch nicht von Fachleuten geprüft.