Ground control station
Ergebnis nach SAFE
(10) Die Kosten der Komponenten mit Ursprung außerhalb der Union, der dem EWR angehörenden EFTA-Staaten und der Ukraine dürfen 35 % der geschätzten Kosten der Komponenten des Endprodukts nicht übersteigen. Für die Zwecke der durch das SAFE-Instrument unterstützten Beschaffungen darf keine Komponente aus einem Drittland bezogen werden, das den Sicherheits- und Verteidigungsinteressen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zuwiderläuft.
- Alle Bedingungen mit Ja beantwortet (fiktive Antworten).
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Wie dieses Ergebnis zustande kommt
Woher die Kosten kommen
| Teil | Hergestellt in | Kosten | Anteil |
|---|---|---|---|
| Tracking antenna | Vereinigte Staaten | 8.400 € | 14,5 % |
| Ground datalink modem | Vereinigte Staaten | 6.900 € | 11,9 % |
| Rugged laptop ×2 | Taiwan | 6.400 € | 11,1 % |
Die größten Zeilen, die nach SAFE nicht zählen. Sie entscheiden, ob und was Sie ändern. Alle Zeilen außerhalb der europäischen Ländergruppe
Dies ist keine Entscheidung über die Förderfähigkeit. Darüber entscheidet allein der öffentliche Auftraggeber oder der Fördermittelgeber. Sie unterzeichnen Ihre Erklärung selbst. Lodemark zeigt die Berechnung und die Nachweise, auf denen sie beruht.
Regelwerk: Verordnung (EU) 2025/1106 des Rates (SAFE), Artikel 16 Absatz 10, Stand 12. Oktober 2026. Noch nicht von Fachleuten geprüft.